Glossar
Personalentwicklung
Der Aspekt der Personalentwicklung bildet als Teilgebiet der Personalwirtschaft einen entscheidenden Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens.
In einem sich rasant veränderten Unternehmensumfeld sind Unternehmen gefordert, sich an ihr Marktumfeld dauerhaft anzupassen, um auf einem globalen Marktgeschehen konkurrenzfähig zu bleiben. Unter diesem Aspekt wird der Mitarbeiter zum entscheidenden Erfolgsfaktor (Kapital), der durch einen anhaltenden Lernprozess gefördert werden muss.
„Personalentwicklung darf nicht isoliert betrachtet werden. Sie ist einzubetten in die Strategie und auszurichten an den Visionen und Werten des Unternehmens. Sie ist deshalb niemals Selbstzweck, sondern immer dienendes und unterstützendes Instrument der Unternehmensführung.“ (Flato, Reinbold-Scheible 2006: Personalentwicklung; Mitarbeiter qualifizieren, motivieren und fördern – Toolbox für die Praxis, S. 14)
Der dabei freigesetzte Lernprozess steigert, durch eine erhöhte Anpassungsfähigkeit an Umweltbedingungen sowie der Sicherung strategischer Unternehmensziele, die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Unternehmens.
Folgende Instrumente der Personalentwicklung sind hierfür notwendig:
- Entwicklungsmaßnahmen: Fort- und Weiterbildung, Coaching, Teamentwicklung u.a.
- Entscheidungstransparenz, Information und Kommunikation
- Qualitätskonzept: Feedback durch Befragungen u. a.

